Ebenso: OLG Köln, FamRZ 1990, 89 = NJW-RR 1990, 1093 (für den Fall, daß der von barunterhaltspflichtigen Elternteil geleistete Unterhalt im unteren Bereich der geltenden Unterhaltstabellen liegt - betrifft Kommunionskosten); OLG Frankfurt/M., DAV 1988, 912 = FamRZ 1988, 100 (betrifft Konfirmationskosten); OLG Köln, NJW-RR 1988, 1476 (die Geltendmachung ist nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen möglich - betrifft Kommunionskosten); AG Grevenbroich [fehlt Fundstelle] (auch dann, wenn Unterhalt nach der 4. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle geleistet wird - betrifft Kommunionskosten). Anderer Ansicht: LSK-FamR/Hannemann, § 1613 BGB LS 64.
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