B. Ebenso: KG, FamRZ 1989, 780 = NJW-RR 1989, 647 = OLGZ 1989, 129. Nicht unbedenklich im Hinblick auf die gesetzliche Kompetenzzuweisung! Soweit das Gericht sich auf BGH, FamRZ 1985, = NJW 1985, beruft, um seine Ansicht zu stützen, trifft dies nicht ganz den Punkt. Die Entscheidung des BGH aaO. betrifft die Überprüfung der Wirksamkeit einer Unterhaltsbestimmung in dem Sonderfall der Unwirksamkeit infolge Undurchführbarkeit vgl. dazu bereits Anm. zu LSK-FamR/Hannemann, § LS 28.
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