OLG Düsseldorf - Beschluß vom 05.10.1992 (5 UF 102/92) - DRsp Nr. 1995/6622
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 05.10.1992 - Aktenzeichen 5 UF 102/92
DRsp Nr. 1995/6622
Weist das Gericht im Hausratsverfahren einem der früheren Ehegatten die angemietete vormalige Ehewohnung alleine zu, so ist der Vermieter an dem Verfahren gemäß § 5HausratsVO zu beteiligen, da die gerichtliche Entscheidung rechtsgestaltend in ein bestehendes Vertragsverhältnis eingreift.
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