OLG Düsseldorf - Beschluß vom 11.05.1994 (WF 2 79/94) - DRsp Nr. 1998/19381
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11.05.1994 - Aktenzeichen WF 2 79/94
DRsp Nr. 1998/19381
»Leben Eheleute nach einer Trennung nach etwa drei Monaten wieder zusammen, so kann das ein Versöhnungsversuch über kürzere Zeit i.S. von § 1567 Abs. 2BGB sein, der das Trennungsjahr gem. § 1565 Abs. 2BGB nicht unterbricht.«