OLG Düsseldorf - Beschluß vom 12.07.1994 (20 W 26/94) - DRsp Nr. 1995/6602
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.07.1994 - Aktenzeichen 20 W 26/94
DRsp Nr. 1995/6602
Der Antrag auf Teilungsversteigerung ist ein Fall des § 1365BGB, der mit der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771ZPO geltend gemacht werden kann. Aus dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft folgt, daß bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils auch der Teilungsversteigerungsantrag zustimmungsbedürftig ist.