OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.09.1994
2 UF 12/94
Normen:
ZPO § 620, § 935, § 940 ;
Fundstellen:
FamRZ 1995, 183

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.09.1994 (2 UF 12/94) - DRsp Nr. 1995/2503

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 14.09.1994 - Aktenzeichen 2 UF 12/94

DRsp Nr. 1995/2503

Die Frage, ob ein sogenanntes Belästigungsverbot unter Ehegatten während der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens unter § 620 ZPO fällt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. In dieser Streitfrage folgt der Senat der Auffassung, nach der die einstweilige Verfügung der richtige Weg zu einstweiligem Rechtsschutz vor Belästigungen ist, da allgemeine Rechte verletzt werden, die nicht nur Ehegatten untereinander zustehen.

Normenkette:

ZPO § 620, § 935, § 940 ;
Fundstellen
FamRZ 1995, 183