OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.09.1994 (2 UF 12/94) - DRsp Nr. 1995/2503
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 14.09.1994 - Aktenzeichen 2 UF 12/94
DRsp Nr. 1995/2503
Die Frage, ob ein sogenanntes Belästigungsverbot unter Ehegatten während der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens unter § 620ZPO fällt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. In dieser Streitfrage folgt der Senat der Auffassung, nach der die einstweilige Verfügung der richtige Weg zu einstweiligem Rechtsschutz vor Belästigungen ist, da allgemeine Rechte verletzt werden, die nicht nur Ehegatten untereinander zustehen.