OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.02.1994 6 UF 106/93
Normen:
Türkisches ZGB Art. 134 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)331c-d
FamRZ 1994, 1110
OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.02.1994 (6 UF 106/93) - DRsp Nr. 1998/19382
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.1994 - Aktenzeichen 6 UF 106/93
DRsp Nr. 1998/19382
»1. Auch wenn die türkischen Eheleute zu keinem Zeitpunkt der Ehe zusammengelebt und die eheliche Gemeinschaft nicht aufgenommen haben, kann der Scheidungsgrund der Zerrüttung erfüllt sein.2. Eine Zerrüttung im Sinne des türkischen Scheidungsrecht verlangt eine schwerwiegende Störung der ehelichen Verhältnisse. Kleinere Streitigkeiten der Eheleute sind hierfür nicht ausreichend. Ferner müssen die Eheleute sich zunächst um die Lösung auftretender Konflikte bemüht haben.«