OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.02.1994
6 UF 175/93
Normen:
Türk. ZGB Art. 134 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 1110

OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.02.1994 (6 UF 175/93) - DRsp Nr. 1995/2490

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.1994 - Aktenzeichen 6 UF 175/93

DRsp Nr. 1995/2490

Eine Zerrüttung im Sinne des Art. 134 türk. ZGB setzt nicht voraus, daß die Eheleute bereits zusammengelebt und die eheliche Gemeinschaft aufgenommen hatten. Neben der subjektiven Komponente ist objektive Voraussetzung der Zerrüttung eine schwerwiegende Störung der ehelichen Verhältnisse, so daß kleinere Streitereien hierfür nicht ausreichen. Außerdem müssen sich die Eheleute zunächst um die Lösung der auftretenden Konflikte bemüht haben, bevor von einer Zerrüttung in dem genannten Sinne gesprochen werden kann.

Normenkette:

Türk. ZGB Art. 134 ;
Fundstellen
FamRZ 1994, 1110