OLG Frankfurt/Main - 07.06.1994 (12 W 112/94) - DRsp Nr. 1996/29411
OLG Frankfurt/Main, vom 07.06.1994 - Aktenzeichen 12 W 112/94
DRsp Nr. 1996/29411
Gutachterkosten, die der KfzÄHaftpflichtversicherer vorprozessual aufwendet, um den Verdacht eines Versicherungsbetrugs zu klären, können im sich anschließenden Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller erstattungsfähig sein.