OLG Frankfurt/Main, vom 23.12.1985 - Aktenzeichen 5 UF 126/85
DRsp Nr. 1992/8382
d. In Fällen der Anwendbarkeit deutschen Rechts als Aufenthaltsstatut auf die Scheidung einer gemischt-nationalen Ausländerehe einschließlich der Scheidungsfolgen ist auch der Versorgungsausgleich durchzuführen.