OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 18.01.1994
3 WF 6/94
Normen:
ZPO § 78 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 1477

OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 18.01.1994 (3 WF 6/94) - DRsp Nr. 1995/1527

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 18.01.1994 - Aktenzeichen 3 WF 6/94

DRsp Nr. 1995/1527

1. Ähnlich wie bei einer prozeßunfähigen Partei hat eine postulationsunfähige Partei Anspruch auf rechtskräftige Entscheidung über ihre Postulationsfähigkeit. 2. Solange eine solche endgültige Entscheidung nicht ergangen ist, ist die Partei als postulationsfähig zu behandeln mit der Folge, daß sie auch beschwerdefähig ist.

Normenkette:

ZPO § 78 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1994, 1477