OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 27.06.1991 (3 WF 60/91) - DRsp Nr. 1995/7579
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 27.06.1991 - Aktenzeichen 3 WF 60/91
DRsp Nr. 1995/7579
1. Ein rechtskräftiges Urteil, "Auskunft zu erteilen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch Vorlage eines geordneten Verzeichnisses", ist wegen seiner Unbestimmtheit kein geeigneter Vollstreckungstitel.2. Es bleibt sowohl unklar, ab welchem Zeitpunkt und für welchen Zeitraum Auskunft über die Einkünfte erteilt werden soll (hier: Beklagter ist selbständig tätig), als auch, in welchem Umfang und bezogen auf welchen Zeitpunkt Auskunft über die Vermögensverhältnisse zu erteilen ist.