OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.12.1993
3 UF 7/93
Normen:
BGB § 1572, § !573 Abs. 1, Abs. 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 1265

OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.12.1993 (3 UF 7/93) - DRsp Nr. 1995/2675

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.12.1993 - Aktenzeichen 3 UF 7/93

DRsp Nr. 1995/2675

1. Ob eine (psychische) Erkrankung zur Erwerbsunfähigkeit führt, kann dahinstehen, wenn (auf Grund der langen Ehedauer) eine Befristung des Unterhaltsanspruchs nicht in Betracht kommt, mithin die nur insoweit unterschiedlichen Rechtsfolgen der Unterhaltstatbestände der §§ 1572 oder 1573 keine Auswirkungen haben. 2. Steht fest, daß der Unterhaltsberechtigte wegen seiner Erkrankung auf dem gegenwärtigen Arbeitsmarkt, der gekennzeichnet ist durch ein Überangebot von gesunden und leistungsstarken Arbeitsuchenden, keine reale Beschäftigungschance hat, kommt es auf seine Bemühungen, eine Arbeitstelle zu finden, nicht mehr an.

Normenkette:

BGB § 1572, § !573 Abs. 1, Abs. 5 ;
Fundstellen
FamRZ 1994, 1265