I.
Die am 5.6.19... geborene Klägerin ist die geschiedene Ehefrau des Beklagten. Die Parteien waren vom 18.9.1959 biss zum 15.3.1983 verheiratet. Seit August 1981 leben sie voneinander getrennt. Aus der Ehe ist der Sohn ... hervorgegangen, für den der Beklagte zum Zeitpunkt der Scheidung noch Unterhalt zahlte. Die Klägerin hat keine Berufsausbildung. Nach Abschluss der Hauptschule arbeite sie sieben Jahren einer Fabrik als Packerin.
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