Bei der Vereinbarung des Abschlusses eines Lebensversicherungsvertrages (auf Kapital- oder Rentenbasis) ist zu beachten, daß der Verpflichtete entweder eine Sicherheitsleistung für die zu erbringenden Prämien oder die Prämien als Einmal-Einzahlung - notfalls mittels Kredit - erbringt (Johannsen/Henrich/Hahne, aaO., Rdn. 26 m.w.N.).p
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