OLG Hamburg - Beschluß vom 12.06.1992
14 W 23/92
Normen:
ZPO § 640, § 91a;
Fundstellen:
DAVorm 1992, 1355

OLG Hamburg - Beschluß vom 12.06.1992 (14 W 23/92) - DRsp Nr. 1997/1450

OLG Hamburg, Beschluß vom 12.06.1992 - Aktenzeichen 14 W 23/92

DRsp Nr. 1997/1450

Erkennt der Beklagte nach Eingang eines serologischen und eines HLA-Gutachtens, die seine Vaterschaft als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen, die Vaterschaft an, obwohl das Gericht noch eine DNA-Analyse in Auftrag gegeben hat, so sind ihm nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, weil davon auszugehen ist, daß die DNA-Analyse eine für die Feststellung der Vaterschaft ausreichende Grundlage geliefert hätte. Hinzu tritt, daß der Beklagte durch das Anerkenntnis sich in die Rolle des Unterlegenen begeben hat.

Normenkette:

ZPO § 640, § 91a;
Fundstellen
DAVorm 1992, 1355