OLG Hamburg - Beschluß vom 25.11.1996
12 UF 64/96
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
DAVorm 1997, 128

OLG Hamburg - Beschluß vom 25.11.1996 (12 UF 64/96) - DRsp Nr. 1997/1434

OLG Hamburg, Beschluß vom 25.11.1996 - Aktenzeichen 12 UF 64/96

DRsp Nr. 1997/1434

Die Betreuung einer 6jährigen nichtehelichen Tochter durch den Vater, der in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer Partnerin lebt, hat gegenüber dem Unterhaltsanspruch einer 16jährigen ehelichen Tochter keinen Vorrang. Die Entscheidungen des OLG Frankfurt (FamRZ 1992, 979) und des BGH (FamRZ 1995, 598), die eine Erwerbsobliegenheit des in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden, ein Kleinkind betreuenden Elternteils verneinen, betreffen die nichteheliche Mutter, die nach § 1705 BGB alleinige Sorgerechtsinhaberin ist und gegenüber dem nichtehelichen Partner keinen Rechtsanspruch darauf hat, daß dieser sein Kind betreut, um der Mutter im Interesse eines weiteren ehelichen Kindes eine Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen
DAVorm 1997, 128