OLG Hamburg - Beschluß vom 30.05.1996 (15 WF 85/96) - DRsp Nr. 1997/5484
OLG Hamburg, Beschluß vom 30.05.1996 - Aktenzeichen 15 WF 85/96
DRsp Nr. 1997/5484
Leben die gemeinsamen minderjährigen Kinder im Haushalt des Vaters, der für den Barunterhalt aufkommt und die Kinder auch betreut, so ist bei der Ermittlung seiner Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Getrenntlebendenunterhalt sein Einkommen um einen sog. Betreuungsbonus zu bereinigen, mit dem die mit den Betreuungsleistungen verbundenen erhöhten Belastungen aufgefangen werden sollen (BGH FamRZ 1986, 790). Insofern entspricht es der Billigkeit für jedes Kind monatlich DM 400 anzusetzen.