OLG Hamm vom 10.01.1989
1 UF 199/88
Normen:
BGB § 1568 Abs.1 2.Alt.;
Fundstellen:
DRsp I(166)196d
MDR 1989, 453

OLG Hamm - 10.01.1989 (1 UF 199/88) - DRsp Nr. 1992/8763

OLG Hamm, vom 10.01.1989 - Aktenzeichen 1 UF 199/88

DRsp Nr. 1992/8763

Ehescheidung trotz schwerer Härte für den todkranken Scheidungsgegner, dessen scheidungswilliger Ehegatte gleichfalls an schwerer Krankheit leidet.

Normenkette:

BGB § 1568 Abs.1 2.Alt.;

»... Die AntrG. leidet seit 1971 an einer erblichen spinalen Muskeldystrophie, aus dem Kreise der amyotrophen Lateralsklerose (ALS). ... Die ALS-Erkrankung indiziert eine psychologische Sondersituation, die sich schon in einer krankheitstypischen Angst widerspiegelt. Die Betroffene muß mit dem Faktum der Unheilbarkeit der Krankheit bei sich verstärkenden körperlichen Beeinträchtigungen fertig werden. Zudem verstärkt sich die seelische Belastung durch das eheliche Scheitern. Auch kann das Gefühl des Abgeschobenwerdens durch den Scheidungsausspruch als eines die Ehe endgültig beendenden Aktes zu einer Verschlimmerung des Leidens führen. ... Gleichwohl ist eine meßbare Steigerung der subjektiven Betroffenheit gerade als Folge des Scheidungsausspruchs Ä nicht nur der ohnehin vorhandenen Entfremdung Ä im Sinne einer zu prognostizierenden Unsteuerbarkeit der Willenskräfte nicht eindeutig festzustellen. ...