OLG Hamm, vom 15.10.1990 - Aktenzeichen 10 WF 383/90
DRsp Nr. 1994/10550
Streitigkeiten über die Höhe des gezahlten Unterhalts und andere Umstände berechtigen nicht zur Verweigerung der Zustimmung. Allenfalls kann die Zustimmung bei Abgabe der »Anlage U« der Höhe nach begrenzt werden.