OLG Hamm - 28.05.1990 (22 U 285/89) - DRsp Nr. 1992/8681
OLG Hamm, vom 28.05.1990 - Aktenzeichen 22 U 285/89
DRsp Nr. 1992/8681
a. Ein alleinverdienender Ehegatte ist im Innenverhältnis der Eheleute allein zur Verzinsung und Tilgung eines u.a. zur Finanzierung der gemeinsamen Lebensführung gesamtschuldnerisch aufgenommenen Kredits verpflichtet;b. dies gilt - als »anderweitige Bestimmung« i. S. des 426 Abs. 1 Satz 1 BGB - über ein etwaiges Scheitern der Ehe hinaus.