OLG Hamm - Beschluss vom 02.08.1996 (12 WF 310/96) - DRsp Nr. 2000/8563
OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.1996 - Aktenzeichen 12 WF 310/96
DRsp Nr. 2000/8563
1. Ist der unterhaltberechtigte Ehegatte, der ein minderjähriges Kind betreut, überobligatorisch tätig, dann ist jeweils konkret zu prüfen, welche Erschwernisse im Hinblick auf die Kindesbetreuung bestehen und welcher Anteil des Einkommens ihm anrechnungsfrei zu belassen ist. Eine pauschale Nichtanrechnung eines Einkommensanteils (etwa 1/2) kommt nicht in Frage. 2. Wenn das Kind während der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils von Verwandten kostenlos betreut wird, kommt dies im Zweifel nicht dem Unterhaltspflichtigen zugute.