OLG Hamm - Beschluß vom 08.03.1996 (13 WF 86/96) - DRsp Nr. 1997/575
OLG Hamm, Beschluß vom 08.03.1996 - Aktenzeichen 13 WF 86/96
DRsp Nr. 1997/575
1. Ein volljähriges Kind hat keinen Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß gegen seine Eltern.2. Ähnlich wie nach der Ehescheidung für den geschiedenen Ehegatten mindert sich auch der Grad der unterhaltsrechtlichen Verantwortung für ein volljähriges Kind.