OLG Hamm - Beschluß vom 13.01.1993 (12 UF 340/92) - DRsp Nr. 1994/10339
OLG Hamm, Beschluß vom 13.01.1993 - Aktenzeichen 12 UF 340/92
DRsp Nr. 1994/10339
In Fällen, in denen die Ehewohnung nach der Scheidung einem der Ehegatten zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird (hier: Zuweisung der seit der Trennung allein von der Ehefrau bewohnten Eigentumswohnung des Ehemannes an diesen), kommt die Anordnung einer Ausgleichszahlung an den weichenden Ehegatten nach Billigkeitsgesichtspunkten in analoger Anwendung der für den Hausrat geltenden Vorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 2 HausratsVO nicht in Betracht (gegen bisher h.M.).