OLG Hamm - Beschluß vom 15.06.1993 (1 UF 89/93) - DRsp Nr. 1994/10258
OLG Hamm, Beschluß vom 15.06.1993 - Aktenzeichen 1 UF 89/93
DRsp Nr. 1994/10258
Im Falle einer Familie mit zwei Kindern im Alter von fünf und acht Jahren spricht 1 1/2 Jahre nach Fortgang der Mutter der Gesichtspunkt der Kontinuität dafür, dem Vater, der die Kinder nach Fortgang der Mutter allein betreut hat, das alleinige Sorgerecht während der Trennungszeit zu übertragen.