OLG Hamm - Beschluß vom 24.03.1993 (8 UF 77/93) - DRsp Nr. 1994/10304
OLG Hamm, Beschluß vom 24.03.1993 - Aktenzeichen 8 UF 77/93
DRsp Nr. 1994/10304
Nimmt ein (getrenntlebender) Ehegatte seinen neuen Lebensgefährten in die Ehewohnung auf, so kann dies zur Vermeidung einer schweren Härte die alleinige Wohnungszuweisung an den anderen Ehegatten rechtfertigen.