Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. Nach dem bisherigen Vorbringen verspricht die Klage in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang hinreichende Aussicht auf Erfolg. Der Klagevortrag rechtfertigt eine Unterhaltsbemessung, die zum einen zu einem Bedarf der Klägerin nach den ehelichen Lebensverhältnissen zur Zeit der Trennung von rund 796,00 DM und
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|