OLG Hamm - Beschluß vom 26.03.1993 (13 WF 388/92) - DRsp Nr. 1994/10301
OLG Hamm, Beschluß vom 26.03.1993 - Aktenzeichen 13 WF 388/92
DRsp Nr. 1994/10301
Mögliche Umdeutung einer (unzulässigen) Leistungsklage in eine (zulässige) Abänderungsklage, und zwar - anders als bei der Klageänderung - mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klageerhebung, wenn damals das Vorhandensein eines Titels (hier: Anerkenntnisurteil über Kindesunterhalt) übersehen worden ist.