OLG Hamm - Beschluß vom 27.05.1997 (15 W 215/97) - DRsp Nr. 1998/16691
OLG Hamm, Beschluß vom 27.05.1997 - Aktenzeichen 15 W 215/97
DRsp Nr. 1998/16691
Ein bewußtes tatenloses Zuschauen beim Verfall einer von mehreren Immobilien des Betreuten rechtfertigt es, den Vermögensbetreuer wegen eines Verstoßes gegen seine Pflicht, substanzschützende und substanzerhaltende Maßnahmen zu ergreifen, zu entlassen.