OLG Hamm - Beschluß vom 28.10.1993 (4 WF 347/93) - DRsp Nr. 1994/10210
OLG Hamm, Beschluß vom 28.10.1993 - Aktenzeichen 4 WF 347/93
DRsp Nr. 1994/10210
Einkommensberücksichtigung bei der pRoZeßkostenhilfebewilligung:Würde die strikte Anwendung der Ratenzahlungstabelle zu § 114ZPO dazu führen, daß das sozialhilferechtliche Existenzminimum der Partei unterschritten wird, so ist dem durch eine von der Tabelle abweichende Ratenbestimmung Rechnung zu tragen.