OLG Hamm - Beschluß vom 29.08.1995
7 WF 345/95
Normen:
BGB § 1361 ; GKG § 17 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 502

OLG Hamm - Beschluß vom 29.08.1995 (7 WF 345/95) - DRsp Nr. 1996/23023

OLG Hamm, Beschluß vom 29.08.1995 - Aktenzeichen 7 WF 345/95

DRsp Nr. 1996/23023

Der Streitwert eines Verfahrens zur Regelung des Getrenntlebendunterhalts ist auch dann auf den Jahreswert des beantragten Unterhaltes festzusetzen, wenn die Ehe der Parteien noch vor Ablauf eines Jahres nach Einreichung der Klage geschieden wird. 2. Das gilt jedenfalls dann, wenn über den Unterhalt bei der Scheidung schon rechtskräftig entschieden ist.

Normenkette:

BGB § 1361 ; GKG § 17 ;
Fundstellen
FamRZ 1996, 502