OLG Hamm - Beschluß vom 31.05.1994 (29 W 38/94) - DRsp Nr. 1995/7536
OLG Hamm, Beschluß vom 31.05.1994 - Aktenzeichen 29 W 38/94
DRsp Nr. 1995/7536
Der Kläger in einem Abstammungsverfahren hat im Falle der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe grundsätzlich einen Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes, da für die Erhebung der Klage auch in einfachen Fällen wegen der Förmlichkeiten und Fristen anwaltliche Hilfe erforderlich ist.