OLG Hamm - Urteil vom 02.06.1993 (33 U 120/92) - DRsp Nr. 1994/10264
OLG Hamm, Urteil vom 02.06.1993 - Aktenzeichen 33 U 120/92
DRsp Nr. 1994/10264
Nach dem Scheitern der Ehe kann eine interne Beteiligung der Ehefrau an den Kosten eines gemeinsam mit dem Ehemann während der Ehe aufgenommenen Kredits für ein inzwischen gescheitertes geschäftliches Projekt nicht allein aus der formellen Gesamtschuldnerstellung (§ 426 Abs. 1BGB) hergeleitet werden.