OLG Hamm - Urteil vom 02.11.1993 (29 U 213/92) - DRsp Nr. 1994/10206
OLG Hamm, Urteil vom 02.11.1993 - Aktenzeichen 29 U 213/92
DRsp Nr. 1994/10206
Hat zwar ein Blutgruppengutachten eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 99,1% (Vaterschaft höchstwahrscheinlich) ergeben, wurde jedoch im rahmen der DNA-Analyse ein sechsfacher Ausschluß des Mannes als Vater des Kindes festgestellt, so liegt die Vortäuschung eines Ausschlusses durch Neumutation außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit.