OLG Hamm - Urteil vom 04.10.1991 (5 UF 482/90) - DRsp Nr. 1994/10497
OLG Hamm, Urteil vom 04.10.1991 - Aktenzeichen 5 UF 482/90
DRsp Nr. 1994/10497
Berufung im Rahmen des Scheidungsverbunds:a. Die erforderliche - materielle - Beschwer für die Folgesache "Versorgungsausgleich" kann sich aus der Nichteinbeziehung von Versorgungsanwartschaften ergeben.b. Die Klage kann seitens des Rechtsmittelführers, soweit er beschwert ist, erweitert werden. Insbesondere kann er zum Unterhaltsantrag (hier: Zahlung nachehelichen Unterhalts) nachträglich einen Auskunftsanspruch geltend machen.