OLG Hamm - Urteil vom 07.05.1993 (12 UF 38/93) - DRsp Nr. 1995/1616
OLG Hamm, Urteil vom 07.05.1993 - Aktenzeichen 12 UF 38/93
DRsp Nr. 1995/1616
1. Auch wenn eine Ehe zerrüttet ist im Sinne des Art. 134 Türk. ZGB, ist ein Widerspruch eines Ehegatten gegen die Scheidung nach Art. 134 Abs. 2ZGB beachtlich. 2. Etwas anderes gilt nur, wenn feststeht, daß dem Widersprechenden nichts am Bestand der Ehe liegt oder daß er an ihr nur aus Gründen festhalten will, die nicht auf die eheliche Gemeinschaft bezogen sind.