OLG Hamm - Urteil vom 08.01.1993 (5 UF 335/91) - DRsp Nr. 1994/10348
OLG Hamm, Urteil vom 08.01.1993 - Aktenzeichen 5 UF 335/91
DRsp Nr. 1994/10348
Trennungsunterhalt - Ermittlung der Erwerbseinkünfte und Berücksichtigung von Schulden auf seiten des Unterhaltspflichtigen (hier: freier Handelsvertreter):
»1. Privatentnahmen können Grundlage für die Feststellung des Ertrages sein, den das Unternehmen des Unterhaltspflichtigen hergegeben hat, wenn konkrete Hinweise auf Manipulation der steuerlichen Gewinnermittlung bestehen.2. Der Unterhaltspflichtige kann zur Erhaltung seines Arbeitsplatzes und seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet sein, mit seinen Gläubigern zu einem Schuldenregulierungsabkommen unter Aussetzung der Pfändungen zu gelangen.«