OLG Hamm - Urteil vom 08.01.1993
5 UF 335/91
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 1088

OLG Hamm - Urteil vom 08.01.1993 (5 UF 335/91) - DRsp Nr. 1994/10348

OLG Hamm, Urteil vom 08.01.1993 - Aktenzeichen 5 UF 335/91

DRsp Nr. 1994/10348

Trennungsunterhalt - Ermittlung der Erwerbseinkünfte und Berücksichtigung von Schulden auf seiten des Unterhaltspflichtigen (hier: freier Handelsvertreter):

»1. Privatentnahmen können Grundlage für die Feststellung des Ertrages sein, den das Unternehmen des Unterhaltspflichtigen hergegeben hat, wenn konkrete Hinweise auf Manipulation der steuerlichen Gewinnermittlung bestehen. 2. Der Unterhaltspflichtige kann zur Erhaltung seines Arbeitsplatzes und seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet sein, mit seinen Gläubigern zu einem Schuldenregulierungsabkommen unter Aussetzung der Pfändungen zu gelangen.«

Normenkette:

BGB § 1361 ;
Fundstellen
FamRZ 1993, 1088