OLG Hamm - Urteil vom 09.06.1993 (33 U 14/93) - DRsp Nr. 1994/10259
OLG Hamm, Urteil vom 09.06.1993 - Aktenzeichen 33 U 14/93
DRsp Nr. 1994/10259
Hat der eine Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an die Kinder des anderen Partners finanzielle Leistungen erbracht (hier: für den Kauf eines Hauses, das gemeinsam bewohnt werden sollte), so kann bei Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung unter dem Gesichtspunkt des Nichteintritts des bezweckten Erfolges gegeben sein.