OLG Hamm - Urteil vom 11.05.1993 (29 U 162/91) - DRsp Nr. 1994/10275
OLG Hamm, Urteil vom 11.05.1993 - Aktenzeichen 29 U 162/91
DRsp Nr. 1994/10275
Fortbestehende Wirtschaftsgemeinschaft der Eheleute als Voraussetzung für eine gemeinsame Einkommensteuerveranlagung gem. § 26 Abs. 1EStG :Ein gegenseitiger Anspruch auf Zustimmung zu solcher Veranlagung kann trotz räumlicher Trennung (zwei getrennte Wohnungen) zu bejahen sein, wenn noch "ein Rest von Wirtschaftsgemeinschaft" verblieben ist.