OLG Hamm - Urteil vom 12.06.1996
33 U 79/94
Normen:
BGB § 271, § 426, § 748 ;
Fundstellen:
NJWE-FER 1997, 5

OLG Hamm - Urteil vom 12.06.1996 (33 U 79/94) - DRsp Nr. 1997/5511

OLG Hamm, Urteil vom 12.06.1996 - Aktenzeichen 33 U 79/94

DRsp Nr. 1997/5511

Trägt ein Ehegatte allein die Hauskosten für ein im gemeinsamen Eigentum beider Eheleute stehendes Haus und steht ihm nach § 425 BGB oder § 748 BGB ein Ausgleichsanspruch zu, dann kann nicht nach jeder Einzelzahlung die Beteiligung des anderen verlangt werden. Vielmehr sind sämtliche Zahlungen eines dem Kalenderjahr entsprechenden Zeitraums zusammenzufassen. Geschuldet wird dann die Beteiligung am Jahressaldo.

Normenkette:

BGB § 271, § 426, § 748 ;
Fundstellen
NJWE-FER 1997, 5