Der am 2.4.1951 geborene Beklagte und die am 2.11.1964 geborene Klägerin zu 1) sind ... Staatsangehörige. Sie waren bereits früher einmal miteinander verheiratet. Ihre zweite am 13.8.1988 geschlossene Ehe ist durch Urteil des 4. Zivilgerichts in ... vom 26.12. 1989 (rechtskräftig seit dem 21.2.1990) geschieden worden. Die Klägerin zu 1) hatte an der Verhandlung nicht teilgenommen. Die Voraussetzungen für die Anerkennung des Scheidungsurteils sind durch das ... am 24.1.1992 festgestellt worden.
Aus der Ehe ist die am 19.3.1988 geborene Tochter ..., die Klägerin zu 2), hervorgegangen. Sie lebt bei der Mutter, die seit Juni 1991 das Kindergeld von monatlich 70 DM erhält.
Der Beklagte ist darüber hinaus Vater einer am 13.6.1979 geborenen, nicht gemeinsamen Tochter ... aus früherer Ehe. ... ist behindert und lebt in einem Heim in ... vom Wohnort des Beklagten etwa 130 km entfernt.
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