OLG Hamm - Urteil vom 24.01.1994 (13 U 173/93) - DRsp Nr. 1995/3821
OLG Hamm, Urteil vom 24.01.1994 - Aktenzeichen 13 U 173/93
DRsp Nr. 1995/3821
Wird ein Gemeindebeamter als Beifahrer in seinem Pkw bei einem von seiner Ehefrau als Fahrerin verschuldeten Unfall verletzt, kann die Gemeinde den Haftpflichtversicherer weder aus übergegangenem Recht noch aufgrund einer Abtretung auf Ersatz der geleisteten Beihilfe in Anspruch nehmen; das sogenannte Familienprivileg gilt auch im Bereich des Beamtenrechts.