OLG Hamm - Urteil vom 24.03.1995 (12 UF 353/94) - DRsp Nr. 1995/7694
OLG Hamm, Urteil vom 24.03.1995 - Aktenzeichen 12 UF 353/94
DRsp Nr. 1995/7694
1. Die Abänderung eines Unterhaltsurteils ist erst ab Zustellung einer Abänderungsklage möglich, § 323 Abs. 3ZPO.2. Betreibt ein getrennt lebender unterhaltsberechtigter Ehegatte seit drei Jahren eine Boutique, ohne einen ausreichenden Gewinn zur Deckung des eigenen Bedarfs (hier 2100 DM) zu erzielen, so ist er zur Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und zur Aufnahme einer abhängigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, um seinen Bedarf zu decken.