OLG Hamm - Urteil vom 28.01.1994 (1 UF 472/92) - DRsp Nr. 1994/10192
OLG Hamm, Urteil vom 28.01.1994 - Aktenzeichen 1 UF 472/92
DRsp Nr. 1994/10192
Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit bei der Bestimmung des Trennungsunterhalts:
»1. Der Kinderzuschuß zum Kindergeld ist Einkommen der unterhaltsberechtigten, gemeinsame Kinder betreuenden Mutter.2. Der Unterhaltsschuldner ist zumindest während einer kurzen Trennungszeit in der Regel nicht gehalten, zur Herstellung seiner Leistungsfähigkeit die bislang ausgeübte selbständige Tätigkeit als Landwirt aufzugeben und den - ererbten - Hof, der die Lebensgrundlage der Familie dargestellt hat, zu veräußern.«