OLG Karlsruhe, vom 17.09.1984 - Aktenzeichen 18 WF 70/84
DRsp Nr. 1992/9327
d-e. Einschränkung der rückwirkenden Abänderbarkeit von Prozeßvergleichen über künftig fällig werdende Leistungen aus materiellrechtlichen Gründen des Vertrauensschutzes (e) ist solange geboten, wie dem Unterhaltsgläubiger die Verringerung oder der Wegfall der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners unbekannt war.