»... Läßt man die Sozialhilfeleistung außer Betracht, so können der AntrSt. keine Raten auferlegt werden, und zwar schon deshalb nicht, weil sie zwei Kindern unterhaltspflichtig ist, die nach der von ihr abgegebenen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse keine eigenen Einkünfte haben.
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