OLG Karlsruhe vom 20.10.1988
16 WF 158/88
Normen:
ZPO § 114 ;
Fundstellen:
DRsp IV(409)257a
FamRZ 1989, 645

OLG Karlsruhe - 20.10.1988 (16 WF 158/88) - DRsp Nr. 1992/9196

OLG Karlsruhe, vom 20.10.1988 - Aktenzeichen 16 WF 158/88

DRsp Nr. 1992/9196

a. Keine Ratenzahlungsanordnung allein deswegen, weil der Antragsteller Sozialhilfe bezieht.

Normenkette:

ZPO § 114 ;

»... Läßt man die Sozialhilfeleistung außer Betracht, so können der AntrSt. keine Raten auferlegt werden, und zwar schon deshalb nicht, weil sie zwei Kindern unterhaltspflichtig ist, die nach der von ihr abgegebenen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse keine eigenen Einkünfte haben.