OLG Karlsruhe - Beschluß vom 10.02.1992 (2A WF 115/92) - DRsp Nr. 1993/4062
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 10.02.1992 - Aktenzeichen 2A WF 115/92
DRsp Nr. 1993/4062
»Wird nach Einreichung eines Prozeßkostenhilfegesuchs für eine Auskunftsklage, aber vor Entscheidung darüber der Auskunftsanspruch erfüllt, kann dem Antragsteller Prozeßkostenhilfe in der Regel für die bis dahin entstandenen Kosten nicht bewilligt werden.«