OLG Karlsruhe - Beschluß vom 13.06.1995 (16 WF 100/94) - DRsp Nr. 1997/5533
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 13.06.1995 - Aktenzeichen 16 WF 100/94
DRsp Nr. 1997/5533
Die Anfechtungsmöglichkeit des § 99 Abs. 2ZPO besteht grundsätzlich auch dann, wenn ein Teilanerkenntnisurteil ohne Kostenentscheidung ergangen ist und erst das Schlußurteil eine Entscheidung über die Kosten enthält. Das gilt allerdings nur, "soweit die zu dem ... anerkannten Teil gehörige Kostenentscheidung angegriffen werden soll". Dagegen unterliegt die Kostenentscheidung, soweit sie den nicht anerkannten Teil des Streitgegenstandes betrifft, nicht der Nachprüfung des Beschwerdegerichts.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.