OLG Karlsruhe - Beschluß vom 15.04.1996
20 WF 8/96
Normen:
ZPO § 114, § 254 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 98

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 15.04.1996 (20 WF 8/96) - DRsp Nr. 1997/5528

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 15.04.1996 - Aktenzeichen 20 WF 8/96

DRsp Nr. 1997/5528

Der Senat schließt sich der herrschenden Rechtsansicht an, daß bei einer Stufenklage die beantragte PKH auch für die noch unbezifferte Leistungsstufe zu gewähren ist. Bei der Beschränkung der PKH auf die Auskunftsstufe würde ein hilfsbedürftiger Kläger gegenüber einem vermögenden benachteiligt.