OLG Karlsruhe - Beschluß vom 23.09.1994 (16 UF 208/94) - DRsp Nr. 1997/1469
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.09.1994 - Aktenzeichen 16 UF 208/94
DRsp Nr. 1997/1469
1. Im Regelfall ist die Ausübung der Umgangsbefugnis gemäß § 1634 Abs. 2 S. 1 BGB konkret zu regeln.2. Auch in problematischen Fällen erscheint es erforderlich, daß das Familiengericht im einzelnen regelt, wie das Recht des nichtsorgeberechtigten Elternteils zum persönlichen Umgang mit den Kindern durchzuführen ist. Das Familiengericht kann sich nicht darauf beschränken, in einer nicht konkretisierten " Grundentscheidung " allgemein das Umgangsrecht zuzusprechen.